AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Willkommen auf der Seite unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen sind entscheidend, um die Regeln, Rechte und Pflichten sowohl unseres Unternehmens als auch unserer Nutzer zu definieren. Hier finden Sie alle notwendigen Informationen, die eine klare und verständliche Grundlage für unsere Dienstleistungen bieten sollen.
Unser Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und sicherzustellen, dass alle Parteien die Konditionen unserer Zusammenarbeit verstehen. Bitte nehmen Sie sich die Zeit, diese Bedingungen sorgfältig zu lesen, um ein reibungsloses und vertrauensvolles Miteinander zu gewährleisten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Inanspruchnahme von Leistungen der

    KS Bauprojekte Regional GmbH

    Jöllenbecker Heide 15a
    33739 Bielefeld
    fon:   05206/96 90 47-7
    fax:   05206/96 90 47-8
    mobil: 0176/34 08 83 24
    mail:   info@bauprojekte-regional.de

    durch Privat- oder Geschäftskunden.
    Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden.
  2. AGB von Vertragspartnern werden nicht Vertragsbestandteil. Den AGB der KS Immobilien GmbH widersprechende AGB des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie sind von der KS Immobilien GmbH schriftlich anerkannt worden.
  3. Der Maklervertrag mit der KS Immobilien GmbH oder unseren Beauftragten kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme einer Maklertätigkeit auf der Basis eines Objekt-Exposés und seiner Bedingungen oder von uns erteilten Auskünften zustande.
  4. Die Nachweis- und Vermittlungstätigkeit erfolgt aufgrund der vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen.
    Irrtum, Zwischenverkauf-Vermietung bleiben ausdrücklich vorbehalten.
  5. Die Nachweis-/Vermittlungstätigkeit. Exposés etc. sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung durch die KS Immobilien GmbH ist der Empfänger der Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit der KS Immobilien GmbH einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt. Weitergehende Schadensersatzansprüche blieben vorbehalten.
  6. Die KS Immobilien GmbH verpflichten sich, die Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu bearbeiten und alle Unterlagen – soweit mit der Durchführung des Auftrages vereinbar – vertraulich zu behandeln.
  7. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner (Eigentümer bzw. Interessent) darf nur mit Zustimmung der KS Immobilien GmbH erfolgen. Von direkten Verhandlungen und deren Inhalt sind wir unaufgefordert zu unterrichten. Vorbehaltlich deren Zustimmung, geben wir auf Anfrage die Namen der jeweiligen Eigentümer bekannt.
  8. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen dieser Art sind uns umgehend bekanntzugeben.
  9. Ist dem Auftraggeber das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies unter Beifügung eines Nachweises schriftlich und unverzüglich, d.h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme unseres Nachweises/Exposés mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so hat der Auftraggeber uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, daß uns der Auftraggeber nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
  10. Bis auf Widerruf dürfen weitere Objektangebote zugesandt werden. Für alle zukünftig von uns nachgewiesenen Objekte gelten die gleichen Bedingungen.
  11. Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsschluß in gehöriger Form bzw. bei Abschluß eines gleichwertigen Geschäfts, das im Zusammenhang mit der geleisteten Tätigkeit der KS Immobilien GmbH steht. Die Erwerbs bzw. Nutzungsabsichten sind uns vom Auftraggeber mitzuteilen.
  12. Der volle Gebührenanspruch entsteht auch bei Mitverursachung der zustande gekommenen Verträge durch uns.
    Dies gilt besonders für den Fall, wenn mit den von uns nachgewiesenen Interessenten binnen einer Frist von drei Jahren nach Abschluß des ersten von uns vermittelten Vertrages weitere Geschäfte abgeschlossen werden, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag oder den weiter erteilten Aufträgen stehen.
    Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist stets gegeben, wenn die durch uns hergestellte Verbindung zu weiteren Verträgen führt, die nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen uns gegenüber provisionspflichtig sind.
  13. Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluß statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.
  14. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung unserer gesetzlichen Vertreter und unserer Erfüllungsgehilfen haftet die KS Bauprojekte Regional GmbH.
    Für leichte Fahrlässigkeit haftet die KS Bauprojekte Regional GmbH nur im Rahmen wesentlicher Vertragspflichten (deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist) oder bei Verzug und Unmöglichkeit.
  15. Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen dieKS Bauprojekte Regional GmbH beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese kürzeren Fristen.
  16. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber den Provisionsforderungen der KS Bauprojekte Regional GmbH sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
  17. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit ein Gerichtsstand vereinbart werden kann, Bielefeld.
  18. Abweichungen von den AGB bedürfen der Schriftform.

 

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